Honorar und Umfang der Therapie
Selbstzahler: sofort starten, statt warten
Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei den Kassentherapeuten können lang sein.
Vor diesem Hintergrund biete ich eine kompetente Alternative zu den ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten. Meine Absicht ist es, Sie genau dann zu unterstützen, wenn Sie es sich wünschen: jetzt.
Vorgespräch
bis 20 Minuten >> kostenfrei
Sie haben telefonisch die Möglichkeit, einen ersten Eindruck bzw. ein klareres "Bauchgefühl" zu bekommen, ob ich die richtige Therapeutin für Sie sein kann. Hier können Sie Ihr Anliegen bereits schildern und haben gleichzeitig die Möglichkeit Fragen zu stellen, die beim Gedanken an eine Zusammenarbeit auftauchen.
Erstgespräch
50-90 Minuten
Standard-Honorar >> 120 Euro
Soziales Honorar >> 95 Euro
Mir ist wichtig, dass wir schon während unserer ersten Begegnung einen entscheidenden Schritt im Sinne Ihres Anliegens machen können. Es ist nicht nötig, dass Sie mmir zuerst ihre ganze Lebensgeschichte erzählen. Im Gegenteil: wir starten genau da, wo der Schuh gerade am meisten drückt.
Einzelsitzung
60-75 Minuten
Standard-Honorar >> 120 Euro
Soziales Honorar >> 95 Euro
Sie erhalten eine Rechnung und entrichten den Betrag in der ersten Sitzung in bar.
Je nach Vereinbarung sind für Folgesitzungen gerne auch andere Zahlungsmodalitäten möglich.
Vorteile als Selbstzahler
freie Wahl des Therapie-verfahrens
Die Krankenkassen bezahlen nur sogenannte Richtlinienverfahren.Derzeit sind dies vier Verfahren (Verhaltenstherapie, systemische Therapie, Psychoanalyse, Tiefenpsychologie).
Im Gegensatz zu psychologischen Psychotherapeuten, die mit den Krankenkassen abrechnen, sind Heilpraktiker für Psychotherapie in der Wahl ihrer Therapiemethode frei.
Für Sie als Klient bedeutet das: Sie können mitbestimmen, welches Therapieverfahren Sie in Anspruch nehmen möchten und auf dieser Basis ihre Heilpraktiker*in für Psychotherapie auswählen. Das erlaubt Ihnen, von genau der neuen, integrativen oder alternativen Therapiemethode zu profitieren, die zu Ihnen passt.
keine Weitergabe Ihrer Daten
Gesetzliche und private Krankenkassen fordern für die Kostenübernahme einer Psychotherapie die psychische Diagnose und ein Gutachten an. Diese Daten können bis zu 10 Jahre später von bestimmten Versicherungen und Institutionen abgerufen werden.
Trotz ihrer Häufigkeit sind psychische Erkrankungen an der einen oder anderen Stelle noch mit einem Stigma belegt, so dass eine dokumentierte Vorerkrankung sich nachteilig für Sie auswirken, wenn Sie eine Verbeamtung planen, in eine private Krankasse wechseln oder eine bestimmte Versicherungabschließen wollen.
Als Selbstzahler genießen Sie absolute Diskretion in Bezug auf Ihre Daten.
sofort beginnen & bleiben, statt Sperrfrist
Wenn Sie innerhalb der letzten 2 Jahre eine Psychotherapie (bei einem psychologischen Psychotherapeuten) von Ihrer Krankenkasse genehmigt bekommen haben, gilt für Sie möglicherweise eine Sperrfrist.
Als Selbstzahler beim Heilpraktiker für Psychotherapie sind Sie völlig selbstbestimmt. Statt den erstbesten Therapieplatz zu nehmen, den die Kasse zahlt haben Sie mehr Möglichkeiten in der Auswahl Ihrer Therapeut*in. Außerdem bekommen Sie zeitnah einen Termin. So können Sie entweder direkt mit Ihrer Therapie beginnen und/oder die Wartezeit auf einen von der Kasse bezahlten Therapieplatz überbrücken.